Kinderbetreuungskosten

Für die Betreuung Ihrer Kinder in einer Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten und Hort) oder bei einer Tagesmutter wird ein finanzieller Beitrag erhoben. Diese gestaffelten Elternbeiträge können vom Amt für Jugend ganz oder teilweise übernommen werden, wenn Ihr Einkommen niedrig ist. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stellen.

Ihre Kinderbetreuungskosten können Sie steuerlich absetzen. Alle Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind (höchstens 4.000,- EUR pro Jahr) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil berufstätig ist. Die Kinderbetreuungskosten können Sie steuerlich geltend machen, bis Ihr Kind 14 Jahre alt ist, bei behinderten Kindern auch länger (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark