Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Unterstützung für Familien, die wenig Geld verdienen. Für Eltern, die sich selbst ohne öffentliche Hilfen unterhalten können, die aber durch ihre Kinder auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen wären. Das heißt im Klartext:

  • Wenn das Einkommen und Vermögen der erwachsenen Personen im Haushalt gerade für den eigenen Unterhalt und Mietkostenanteil (in Höhe von Arbeitslosengeld II) ausreicht, aber nicht für die Kinder, dann besteht Anspruch auf Kinderzuschlag.
  • Wenn Sie gar kein eigenes Einkommen haben und ausschließlich von Arbeitslosengeld II leben, oder wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie auch ohne Ihre Kinder ergänzende öffentliche Hilfen brauchen, bekommen Sie keinen Kinderzuschlag. Dann ist das Jobcenter für Sie zuständig. Das eigene Brutto-Einkommen der Eltern muss mindestens 900 EUR (Paare) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende) betragen, um Kinderzuschlag beantragen zu können.
  • Wenn eines Ihrer Kinder eigenes Einkommen über 250 EUR hat (z. B. Unterhalt vom Kindsvater oder Ausbildungsvergütung) oder über 25 Jahre alt ist, werden Sie für dieses Kind ebenfalls keinen Kinderzuschlag bekommen.
  •  Kinderzuschlag bekommen Sie nur für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, unverheiratet und unter 25 Jahre alt sind.

Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind maximal 250 EUR monatlich. Er wird für jedes Kind einzeln berechnet, aber als Gesamtkinderzuschlag ausgezahlt.

Die Berechnung ist ziemlich kompliziert. Unter www.familien-wegweiser.de Suchwort „Kinderzuschlags-Check“ können Sie sich ausrechnen lassen, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben könnten. Die kostenfreie Hotline der Familienkasse der Arbeitsagentur berät Sie gerne: 0 800 4 5555 30. Infos gibt es auch unter: www.kinderzuschlag.de. Die Antragsformulare gibt es auch auf dieser Internetseite - zum Ausdrucken oder online-Antrag-stellen. Die Familienkasse rechnet Ihnen aus, ob und wie viel Kinderzuschlag Sie bekommen. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
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  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark