Mütterkuren

Mütter müssen immer stark sein

Mütter sind Heldinnen des Alltags: Kinder versorgen, einkaufen gehen, arbeiten, mit dem Kind zum Arzt gehen, mit der Kleinen zur Krabbelgruppe, Wohnung putzen, Kind trösten, Mittagessen kochen, bei den Hausaufgaben helfen, Wäsche waschen, Streit schlichten unter den Geschwistern, der Nachbarin helfen, die Familientermine im Kopf haben und alles unter einen Hut bringen ...

Oft führt das dazu, dass die Mütter gestresst und erschöpft sind, ständig unter Zeitdruck stehen, schlecht schlafen und keine Kraft und Nerven mehr haben. Die Leichtigkeit und Freude am Leben und an den Kindern geht verloren. Manchmal machen die Belastungen schließlich krank. Eine Mütterkur oder eine Mutter-Kind-Kur macht Mütter wieder stark und hilft dabei, ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.

Kuren gehören zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (§ 24/23 und § 41/27 SGB V). Das bedeutet, wenn eine Kur medizinisch notwendig ist und die Ärztin bzw. der Arzt dies bescheinigt, haben Sie Anspruch auf eine Kur. Eine Kurmaßnahme dauert in der Regel drei Wochen. Die Kurberatungsstellen der Diakonie und des Deutschen Roten Kreuzes beraten Sie, helfen Ihnen bei der Antragstellung und gegebenenfalls beim Widerspruch. Die Beratungsstelle hilft Ihnen auch zu klären, wie Ihre Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgt sind während Ihrer Kur. Informationen über Kurmaßnahmen erhalten Sie auch beim Müttergenesungswerk (Seite 166) oder bei Ihrer Krankenkasse.

Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur?

Die Entscheidung hängt vor allem von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten ab.

  • Eine reine Mütter-Kur (ohne Kind) bietet Ihnen die Möglichkeit, Abstand vom Alltag zu gewinnen und neue Wege für sich zu finden. Sie müssen sich während der Kurmaßnahme nicht um Ihre Kinder kümmern, sondern können sich voll und ganz auf sich und Ihre eigene Gesundheit konzentrieren.
  • Eine Mutter-Kind-Kur kann auch die Mutter-Kind-Beziehung stärken. Die gemeinsamen Aktivitäten ohne den normalen Alltag eröffnen Mutter und Kind die Möglichkeit, ganz neue Seiten aneinander zu entdecken. Hat Ihr Kind auch gesundheitliche Bedürfnisse, kann es evtl. auch eigene medizinische Anwendungen erhalten.

Manchmal wird Ihre Erholung beeinträchtigt dadurch, dass Ihr Kind während der Kur krank wird und Sie sich nur noch um das Kind kümmern und nicht mehr um sich selbst.
Normalerweise wird eine Mutter-Kind-Kur erst durchgeführt, wenn Ihr Kind mindestens drei Jahre alt ist. Dann haben Sie mehr von der Kur, weil Ihr Kind schon an Gruppenangeboten teilnehmen kann und Sie ungestört Ihre Behandlungen genießen können. Um einen Säugling z. B. müssen Sie sich auch in der Kur rund um die Uhr kümmern. Manchmal kann es trotzdem sinnvoll sein, sich schon mit kleinen Kindern an die Kurvermittlung zu wenden. Es gibt auch Kliniken, die kleinere Kinder mit aufnehmen.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark