Wohnen

Wenn sich durch die Geburt eines Kindes die Familie vergrößert, wird oft eine größere Wohnung benötigt. Eine geeignete Wohnung zu finden braucht Zeit und einen langen Atem. Sinnvoll ist es bei der Wohnungssuche viele Wege parallel einzuschlagen. Über Internet, Zeitungsannoncen und persönliche Beziehungen (Bekannte, Arbeitskollegen etc.) bis hin zu Wohnbaugesellschaften. Eine Liste mit Adressen von Wohnbaugenossenschaften in der Region erhalten Sie bei der Gemeinde, Stadtverwaltung oder den Schwangerenberatungsstellen (Seite 10).

Wohngeld oder Lastenzuschuss

Wohnen ist teuer. Deshalb gibt es Wohngeld als finanzielle Hilfe vom Staat für Familien mit niedrigem Einkommen. Wohngeld wird gezahlt als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die sie selbst bewohnen. Zuschuss bedeutet, dass nichts zurückgezahlt werden muss. Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch, sondern nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen, hängt davon ab,

  • wie viele Haushaltsmitglieder zu Ihrer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
  • wie hoch das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder ist und
  • wie hoch die anrechenbare Miete bzw. bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung die Kosten für den Kapitaldienst (Zins und Tilgung sowie die Bewirtschaftung) sind.

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf. Weitere Auskünfte sowie die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Formulare finden Sie auch im Internet unter www.lrabb.de. Den ausgefüllten Antrag geben Sie beim Rathaus Ihres Wohnorts ab. Wenn Sie Wohngeld bekommen, haben Ihre Kinder auch Anspruch auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe“.

Wohnraumförderung

Das Landeswohnraumförderungsprogramm wird jährlich neu aufgelegt. Grundsätzlich gilt: Der Staat unterstützt Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Die aktuellen Förderbestimmungen erfahren Sie bei der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes bzw. auf der Homepage der L-Bank unter www.l-bank.de. Die telefonische Erstberatung der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes ist kostenfrei.

Wichtig ist, dass Sie frühzeitig einen Förderantrag stellen. Mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bzw. mit dem Baubeginn muss nämlich gewartet werden, bis die L-Bank die Darlehenszusage erteilt hat.

Manche Städte und Gemeinden haben eigene (Wohnbau-)Förderprogramme für Familien (z. B. Stadt Böblingen). Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Rathäusern.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark