Was ist wann zu tun?

Eine Checkliste für werdende Mütter: Was muss ich wann erledigen?

Vor der Geburt

zu Beginn der Schwangerschaft

  • eine Hebamme für die Betreuung in der Schwangerschaft und für die Wochenbettbetreuung suchen
  • zu einem Geburtsvorbereitungskurs anmelden
  • den Arbeitgeber über den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren, wenn der Arbeitgeber es verlangt, ein schriftliches Attest der Ärztin/des Arztes vorlegen
  • die Mutterschutzbestimmungen am Arbeitsplatz treten mit Beginn der Schwangerschaft in Kraft (Kündigungsverbot, Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz, Beschäftigungsverbote bei bestimmten Tätigkeiten etc.)

Ab dem 5. Schwangerschaftsmonat

  • Kinderkleidung, Babybett und Kinderwagen kaufen (evtl. Kinderkleidermärkte besuchen)
  • evtl. finanzielle Hilfen für Babyerstausstattung bei einer Schwangerenberatungsstelle beantragen
  • Frauen oder Familien, die beim Landratsamt Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen: beim Landratsamt Schwangerschaftskleidung,    
  • Frauen oder Familien, die Bürgergeld beziehen: Beim Jobcenter Schwangerschaftsmehrbedarf, Schwangerschaftskleidung, Babykleider, Kinderwagen, Babybett etc. beantragen
  • wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben: Fragen Sie beim Standesamt, welche Papiere Sie brauchen, um eine Geburtsurkunde für Ihr Baby zu bekommen. Wenn Sie Papiere aus Ihrem Heimatland bringen müssen, brauchen Sie Zeit, das zu organisieren.

Ab dem 7. Schwangerschaftsmonat

  • Antragsformulare für das Elterngeld und Kindergeld anfordern oder bei der Beratungsstelle abholen
  • Beginn Geburtsvorbereitungskurs, evtl. Säuglingspflegekurs
  • evtl. Besichtigung der Geburtsklinik
  • wenn Sie als Mutter und Vater nicht verheiratet sind: evtl. Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt

7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin

  • Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung von der Frauenärztin/dem Frauenarzt ausstellen lassen und damit das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen (Arbeitnehmerinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung) oder
  • Antrag auf einmaliges Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt einreichen (Geringfügig Beschäftigte u.a.)

6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin

  • Beginn der Mutterschutzfrist
  • Alleinerziehende, die nach der Geburt Arbeitslosengeld II beantragen müssen: Kontakt zum JobCenter aufnehmen

Nach der Geburt:

direkt nach der Geburt

  • Geburt des Kindes beim Standesamt melden, Geburtsurkunde beantragen
  • absolutes Beschäftigungsverbot

Eine Woche nach der Geburt

  • spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit: Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich anmelden und Arbeitgeber-Formular des Elterngeldantrages beim Arbeitgeber abgeben
  • Kündigungsschutz für Mütter und Väter in der Elternzeit
  • Ihr Kind bekommt seine lebenslange Steuernummer zugeschickt (diese brauchen Sie für den Kindergeldantrag)
  • spätestens 3 Monate nach der Geburt: Elterngeld beantragen
  • spätestens 6 Monate nach der Geburt: Kindergeld, evtl. Kinderzuschlag beantragen

8 Wochen nach der Geburt

  • Ende der Mutterschutzfrist
  • bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder Babies mit Behinderung 12 Wochen Schutzfrist
  • Schutz für stillende Mütter am Arbeitsplatz, geringfügig Beschäftigte u.a.

4 Monate nach der Geburt

  • Mütter, die Bürgergeld beim Jobcenter beziehen: Babykleider für den 7.- 12. Lebensmonat, Buggy, Hochstuhl und Laufstall beantragen
  • Mütter, die Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen: nochmal Babykleider, Buggy und Hochstuhl beantragen

Navigation

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark