schwanger-in-bb

(zu:)impressum (zu:)kontakt 


   (zu:) Lebenslage    (aktueller  Bereich:) Geld    (zu:) Gesundheit

Kind und Geld

Kindergeld
Kinderzuschlag
Elterngeld
Landeserziehungsgeld
Wohngeld
Eigenheimförderung
Wenn das Geld zum Leben nicht reicht
Arbeitslosengeld II
Landesfamilienpass

Kindergeld

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Unterstützung für Geringverdienende. Für Eltern, die sich selbst ohne öffentliche Hilfen unterhalten können, die aber durch ihre Kinder auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen wären. Das heißt im Klartext:

Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu 140 EUR monatlich. Er wird für jedes Kind einzeln berechnet, aber als Gesamtkinderzuschlag ausgezahlt. Seit dem 1.1.2008 können Sie den Kinderzuschlag auch länger als drei Jahre beziehen.
Die Berechnung ist ziemlich kompliziert: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, stellen Sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Antrag! Formulare gibt es dort oder unter www.kinderzuschlag.de. Die Familienkasse rechnet Ihnen aus, ob und wie viel Kinderzuschlag Sie bekommen. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt.

Elterngeld

Für Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren werden, gibt es das Elterngeld.

Wer bekommt Elterngeld?

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

Wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld auf einen Blick: Wer bekommt wie viel?

vor der Geburt      nach der Geburt Dauer und Höhe des Elterngeldes
nicht erwerbstätig (Hausfrau) nicht erwerbstätig (Hausfrau) ab Geburt 12 Monate Elterngeld  300,- Euro
Schüler/Studenten ohne Einkommen Schüler/Studenten ohne Einkommen ab Geburt 12 Monate Elterngeld  300,- Euro
Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II ab Geburt 12 Monate 300,- EUR,
(aber diese 300 Euro werden vom JobCenter wieder abgezogen!!) 
erwerbstätig Arbeitslosengeld II nach der Schutzfrist ca. 10 Monate   65%,
aber nur 300,- EUR sind anrechnungsfrei beim Jobcenter!!!
erwerbstätig (Vollzeit oder Teilzeit) Elternzeit ohne Berufstätigkeit nach der Schutzfrist ca. 10 Monate   65% des entfallenden Einkommens,
max. 1800,- Euro
 erwerbstätig in Vollzeit oder Teilzeit Elternzeit mit geminderter Erwerbstätigkeit für nach der Schutzfrist ca. 10 Monate ca. 65% des entfallenden Einkommens,  (das Ausgangseinkommen muss unter 2700,- EUR liegen!).
teilzeitbeschäftigt  unter 30 Stunden teilzeitbeschäftigt zu denselben Bedingungen nach der Schutzfrist 10 Monate 300,- EUR
 
selbstständig   Gewerbe stillgelegt   ca. 65% des bisherigen Gewinns, höchstens 1800,- EUR
selbstständig    reduziert selbstständig tätig ca. 65% der Differenz Gewinn vor/nach der Geburt,  (Berechnungsobergrenze 2700,-EUR)

 

 

Wichtig ist:

Elterngeld auf einen Blick:
 

Besonderheit  Voraussetzung Was gibt es?
Alleinerziehend alleiniges Sorgerecht und  vor der Geburt erwerbstätig 2 Extra-Monate Elterngeld (14 statt 12 Monate)
Ausländische Frauen  Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt Anspruch auf Elterngeld

 

Geringverdienerzuschlag Einkommen unter 1000,- EUR  Zuschlag zum Elterngeld: je 2 EUR unter 1000 EUR, gibt es 0,1% mehr Elterngeld
Geschwisterbonus 1 Geschwisterkind unter 3 Jahren bzw. 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren 10 % höheres Elterngeld, mindestens 75 EUR mehr
Partnermonate ein Elternteil verzichtet mind. 2 Monate ganz oder teilweise auf Erwerbstätigkeit 2 Monate Extra-Elterngeld (14 statt 12 Monate)
 Zwillinge, Drillinge etc. für das erste Kind gibt es Elterngeld nach den Berechnungen (65%-Regelung)  oder Mindestelterngeld (300,- EUR) für das zweite/ dritte Mehrlingskind erhalten Sie je 300,- EUR zusätzlich

                                                               

Antragstellung

Elterngeld bekommen Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde (Rathaus) oder bei der Schwangerenberatungsstelle des Gesundheitsamtes. Der Antrag muss spätestens im 4. Lebensmonat Ihres Kindes bei der L-Bank oder dem Rathaus abgegeben sein, damit Sie Elterngeld ab dem Tag der Geburt erhalten.

Wenn beide Eltern Anspruch auf Elterngeld haben, muss der Antrag von beiden Eltern unterschrieben werden. Das gilt auch, wenn nur einer Elterngeld beziehen will oder wenn sich der andere Elternteil erst später entscheidet, wann er Elternzeit nimmt.


Bei Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Landeserziehungsgeld

In Baden-Württemberg kann im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld beantragt werden. Es wird ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat für längstens 10 Monate gezahlt. Für das erste und zweite Kind erhält man bis zu 205 EUR monatlich, für das dritte Kind bis zu 240 EUR monatlich.

 

Wohnen

Wohngeld

Wohnen ist teuer. Deshalb gibt es für Familien mit geringem Einkommen als finanzielle Hilfe vom Staat Wohngeld.

Eigenheimförderung

Wenn das Geld zum Leben nicht reicht

Wenn das Geld zum Leben nicht reicht, kann das verschiedene Ursachen haben:

Was kann man tun?

Arbeitslosengeld II

 

Sozialversicherung in der Elternzeit

Krankenversicherung
Crash-Kurs Rente
Kindererziehung und Rente
Kinderbetreuungskosten
Achtung Steuerklasse