Schwangerschaft und Gesundheit
Beratung zu vorgeburtlichen
Untersuchungen
Vorgeburtliche Untersuchungen
-
Im Rahmen der Vorsorge werden schwangeren Frauen eine Reihe von Untersuchungen
angeboten. Viele dieser Untersuchungen gehören zum Bereich der
Pränataldiagnostik:
-
Mit Bluttests bei der Schwangeren und Untersuchungen des Fruchtwassers oder
Mutterkuchens wird nach Hinweisen auf mögliche Behinderungen oder Fehlbildungen
gesucht.
- Aber: Die Untersuchungen können wenig darüber sagen, wie ein Kind sein wird,
wenn es geboren wird, wie schwer und wie ausgeprägt die möglicherweise
festgestellte Behinderung tatsächlich ist. Hinzu kommt, dass manche Tests
„Risikoabschätzungen“ sind, die kein genaues Ergebnis für Ihr ungeborenes Kind
liefern, sondern Ihnen nur sagen, ob Sie ein Risiko haben, das über das
„normale“ Risiko hinausgeht.
- Übrigens: Fast alle Kinder kommen gesund zur Welt, nur wenige Kinder leiden an
einer Behinderung. Und die wenigsten dieser Behinderungen sind angeboren, die
meisten entstehen erst im Laufe des Lebens. Eine erblich
bedingte Behinderung, die mit vorgeburtlichen Untersuchungen festgestellt werden
kann, ist eher selten.
- Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich ausführlich bei einer Beratungsstelle
(z. B.
Schwangerenberatungsstellen
oder PUA), einer Hebamme oder
einer Ärztin/einem Arzt über Möglichkeiten, Risiken und Konsequenzen der
vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden informieren. Überlegen Sie vorher (mit
Ihrem Partner), was Sie sich von einem Test erwarten und welche Folgen es für
Sie hätte, wenn das Ergebnis auf eine Erkrankung des ungeborenen Kindes
hinweisen würde.
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Die Beratungsstelle für Schwangere des Landkreises Böblingen
(Gesundheitsamt) bietet Ihnen:
- Information und Beratung über Möglichkeiten, Risiken und
Konsequenzen der vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden,
- Überdenken eigener Standpunkte und Hilfen zur Orientierung,
- Begleitung von Schwangeren,
- die als Risikoschwangere behandelt
werden,
- die Angst vor einer Behinderung ihres Kindes
haben,
- die wegen vorangegangener komplikationsreicher Schwangerschaften
und Geburten Beratung wünschen,
- Beratung für werdende Mütter und Eltern, die bei pränatalen
Untersuchungen auffällige Befunde erhalten
- Informationen über Frühberatungsstellen, Hebammenhilfe
- Vermittlung von Selbsthilfegruppen.
- Zu den wichtigsten Untersuchungsmethoden der vorgeburtlichen (pränatalen)
Diagnostik zählen:
- Ultraschall
Im Rahmen der Vorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen (in der 9.
- 13., 19. - 23. und 29. - 33. Woche). Sollten dazwischen Auffälligkeiten oder
Probleme zu Tage treten, werden jederzeit zusätzliche Ultraschallkontrollen,
evtl. auch Spezialuntersuchungen wie Doppler-Sonographie durchgeführt.
Mit Ultraschall kann man z. B. die Schwangerschaft feststellen, Mehrlinge
erkennen, sowie Wachstum und Herztätigkeit des Ungeborenen kontrollieren.
Dadurch können auch Wachstumsstörungen oder Fehlbildungen, z. B.
Neuralrohrdefekte („offener Rücken“) festgestellt werden oder die Messung der
Nackenfalte kann Hinweise z. B. auf Herzfehler oder Trisomie 21 (Down-Syndrom)
geben.
Wenn ein auffälliger Befund auftritt, ist dies meist ein Verdacht, kein
„Ergebnis“: es folgen andere Untersuchungen (z. B. Mutterkuchen- oder
Fruchtwasseruntersuchungen), die Klarheit bringen sollen. Das kann Frauen
zeitweise verunsichern. Ultraschalluntersuchungen können jederzeit in der Schwangerschaft erfolgen und
sind für Mutter und Kind nach heutigem Wissensstand ohne Risiko.
- Nackenfaltenmessung (NT-Messung)
Bei der NT-Messung wird mit Ultraschall die Nackenfalte des Kindes gemessen. Der
Wert kann nur zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche bzw. bei einer
Scheitel-Steißlänge des Kindes von 4 bis 8 cm bestimmt werden. Er wird häufig mit zusätzlichen biochemischen
Messungen im Blut der Mutter kombiniert. Auch dieser Test liefert nur einen
statistischen Wert, der sagt, wie wahrscheinlich es ist, dass beim Kind ein
Down-Syndrom vorliegt. Die Zuverlässigkeit ist allerdings besser als beim reinen Triple-Test. Die NT-Messung und die dazugehörigen Laborwerte im Blut der Mutter
werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
- Chorionzottenbiopsie (Entnahme von Mutterkuchengewebe)
Eine Entnahme von Mutterkuchengewebe durch die Bauchdecke der Frau ist
ab der 11. Schwangerschaftswoche möglich. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 24 bis
48 Stunden vor. Es wird durch eine zweite sogenannte Langzeitkultur, die 7 Tage
dauert, noch einmal abgesichert. Anhand des Mutterkuchens können das Geschlecht
des Kindes und Chromosomen-Veränderungen (z. B. Down-Syndrom) festgestellt
werden. Mit einer gezielten DNA-Analyse können auch andere vererbbare
Erkrankungen, z. B. Muskel- und Stoffwechselerkrankungen erkannt werden.
Das Risiko, durch die Untersuchung eine Fehlgeburt auszulösen, liegt bei 0,5 %
bis 1 %. Im Landkreis Böblingen führt nur das Kreiskrankenhaus Böblingen
Chorionzottenbiopsien durch.
- Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)
Eine Fruchtwasseruntersuchung (auch das Fruchtwasser entnimmt man durch die
Bauchdecke der Schwangeren) wird zwischen der 15. und 18. Schwangerschaftswoche
durchgeführt. Die Wartezeit bis zum Ergebnis der angelegten Zellkultur dauert
zwei Wochen, bei Anwendung der FISH-Technik können einzelne
Chromosomen-Veränderungen schon nach 24 Stunden festgestellt werden. Durch die
Fruchtwasseruntersuchung kann man das Geschlecht bestimmen sowie Veränderungen
des Erbguts (Trisomie 13, 18, 21) oder „offenen Rücken“ diagnostizieren. Das
Risiko, durch die Untersuchung eine Fehlgeburt auszulösen, beträgt 0,5 - 1 %.
- Triple Test (Bluttest)
Beim Triple Test wird der schwangeren Frau
zwischen der 16. und 18.
Schwangerschaftswoche Blut entnommen und drei unterschiedliche Blutwerte
bestimmt. Der Triple Test liefert kein Ergebnis, sondern nur einen errechneten
Wert, wie „wahrscheinlich“ es ist, dass beim Kind ein Down-Syndrom oder „offener
Rücken“ vorliegt. Da die Aussagekraft des Tests sehr gering ist, werden viele
schwangere Frauen unnötig verunsichert. Der Triple Test wird von der
Krankenkasse nicht bezahlt.
- Cordozentese (Nabelschnurpunktion)
Eine Nabelschnurpunktion ist ab der 20. Schwangerschaftswoche möglich und in
wenigen Einzelfällen sinnvoll (z. B. bei Rhesusunverträglichkeit oder Verdacht
auf Rötelninfektion des Kindes). Es gibt ein Fehlgeburtsrisiko von 1 bis 3 %. Im
Landkreis Böblingen werden Nabelschnurpunktionen ausschließlich im
Kreiskrankenhaus Böblingen durchgeführt.
Bei speziellen Fragestellungen gibt es noch weitere Untersuchungsmöglichkeiten.
- Achtung: Es werden Ihnen auch viele Untersuchungen angeboten, die Sie selbst
bezahlen müssen. Diese so genannten IGeL-Leistungen (Individuelle
Gesundheits-Leistungen) sind Untersuchungen oder medizinische Leistungen, die
möglicherweise sinnvoll sein können, aber nicht im Leistungskatalog der
Krankenkasse enthalten oder nicht zwingend medizinisch notwendig sind.
Viele dieser Untersuchungen dienen dazu, Ihnen vorsorglich zusätzliche
Beruhigung zu verschaffen. Wenn ein konkreter Krankheitsverdacht vorliegt und
die medizinische Notwendigkeit einer bestimmten Untersuchung ärztlich bestätigt
ist, werden die meisten Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen.
Erkundigen Sie sich vor den Untersuchungen, wer die Kosten trägt! Und nehmen Sie
sich Zeit zum Überlegen, welche Untersuchungen Sie durchführen lassen wollen,
weil sie wichtig für Sie sind.
- Lesetipp: Informationsblatt
„Pränataldiagnostik“ der BzgA