Allein erziehende Mütter

Sorgerecht

Frauen, die nicht verheiratet sind und ein Kind bekommen, haben – wenn vor der Geburt nichts anderes festgelegt wurde – erst einmal allein das Sorgerecht. Der Vater des Kindes kann im Einvernehmen mit der Mutter auch das Sorgerecht bekommen (zuständig für die Sorgerechtserklärung ist die Abteilung Beistandschaft beim Amt für Jugend). Können sie sich nicht einigen, ob nur die Mutter oder beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht bekommen sollen, kann der Vater beim Familiengericht das Sorgerecht für sein Kind einklagen. Die Gerichte billigen Vätern inzwischen einen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht zu.

Sie können sich (gemeinsam oder allein) beim Amt für Jugend auch schon vor der Geburt beraten lassen über Fragen des Sorgerechts und Unterhalts oder wie der Kontakt mit dem Kind gestaltet wird

Beistandschaft

Wenn der Kontakt zum Vater des Kindes schwierig ist, hilft Ihnen das Amt für Jugend. Sie können sich beraten lassen und eine sogenannte „Beistandschaft“ für Ihr Kind beantragen, dann kümmert sich das Jugendamt darum, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt und Ihnen Unterhalt für Ihr Kind zahlt. Denn auch wenn Sie nicht verheiratet sind, hat Ihr Kind bei seinem leiblichen Vater Unterhalts- und Erbansprüche (genauso wie ein eheliches Kind!).

Unterhaltsvorschuss

Zahlt Ihnen der Kindsvater keinen Unterhalt (weil er nicht kann oder will), können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschuss beträgt ab 1.1.2023

  • 187 EUR monatlich für Kinder unter 6 Jahren,
  • 252 EUR monatlich für Kinder von 6 bis 11 Jahren und
  • 338 EUR für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren.

Seit dem 01.07.2017 kann man Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre beziehen. Allerdings erhalten über 12-Jährige nur Unterhaltsvorschuss, 

  • wenn sie kein Geld vom JobCenter bekommen oder
  • wenn sie durch den Unterhaltsvorschuss unabhängig vom JobCenter werden oder  
  • wenn der alleinerziehende Elternteil zwar Unterstützung vom JobCenter erhält, aber selbst mindestens 600 Euro brutto verdient.

Sie können sich auch direkt bei der Unterhaltsvorschusskasse des Landratsamtes informieren.

Elterngeld

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben und vor der Geburt berufstätig waren, können Sie zwei Monate länger Elterngeld beziehen.
Alleinerziehende mit Steuerklasse II haben einen Extra-Steuerfreibetrag.

Arbeitslosengeld II

Viele Alleinerziehende, die einige Zeit aus dem Beruf aussteigen, um ihr Kind zu betreuen, sind ergänzend auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Scheuen Sie sich nicht, öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – schließlich erfüllen Sie mit der Versorgung und Erziehung Ihres Kindes eine wichtige Aufgabe!

Hilfe bei Erschöpfung und Überforderung

Allein für das Kind zu sorgen, ist manchmal belastend, z. B. wenn Sie krank sind oder Ihr Kind gerade eine schwierige Phase durchmacht. Wenn Sie da keine Freunde oder Verwandte haben, die Ihnen tatkräftig unter die Arme greifen, kann das zu Erschöpfung oder Überlastung führen. Wenn Sie merken, dass Ihre Kräfte nicht mehr reichen oder Ihre Nerven dünn werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Entlastung. Ansprechpartner ist Familie am Start oder der Soziale Dienst des Amtes für Jugend, der mit Ihnen geeignete Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten plant. Auch an die Beratungsstellen für Schwangere oder die psychologischen Beratungsstellen für Ehe-, Lebens- und Familienfragen können Sie sich wenden.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark