Eltern ohne Trauschein

Oder: wenn Mutter und Vater des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und zusammenleben

  • Wenn Sie als Eltern zusammenleben, gemeinsam Ihr Kind versorgen und erziehen, können Sie durch eine Sorgeerklärung beim Amt für Jugend das gemeinsame Sorgerecht für das Kind bekommen.
  • Aus Vorsorgegründen ist es für den Vater sinnvoll, schon vor der Geburt beim Standesamt oder dem Amt für Jugend die Vaterschaft anzuerkennen. Dann wird der Vater gleich bei der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen und kann für sein Kind sorgen, wenn der Mutter bei der Geburt oder kurz danach etwas zustößt.
  • Elternzeit kann der Vater auch nehmen, wenn er nicht das Sorgerecht hat, das Einverständnis der Mutter reicht aus.
  • Wenn die Mutter später den Vater des Kindes heiratet, erhält er problemlos und automatisch das Sorgerecht und Sie können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der Vater muss sein Kind nicht adoptieren, denn er ist ja schon immer der Vater des Kindes!
  • Wenn Sie nicht verheiratet sind, haben beide Elternteile Steuerklasse 1.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark