Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind für Familien, die nicht so viel Geld haben. Damit können ihre Kinder auch an Freizeit-, Sport-, Kultur- und Schulveranstaltungen teilnehmen („teilhaben“), die sie sonst vielleicht nicht bezahlen könnten.

Anspruch darauf haben Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen.

Alle Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen schriftlich beantragt werden, erst dann können sie geprüft, bewilligt und übernommen werden! Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für diese Leistungen an das Jobcenter. Alle anderen Familien, die diese Leistungen beziehen wollen, beantragen Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Rathaus.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.familienportal.de/but.

  • Lernförderung:
    Angemessene Lernförderung (Nachhilfe) wird bezahlt, auch ohne dass die Versetzung gefährdet ist. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
  • kostenfreies Mittagessen
    in Kindertagesstätte, Schule und Hort.
  • Kultur, Sport und Freizeit:
    15 EUR pro Monat stehen jedem Kind unter 18. Jahren zur Verfügung, um im Sportverein mitzumachen, Musikunterricht zu bekommen etc.
  • Ausflüge in Kita und Schule:
    Sie bekommen bei eintägigen Ausflügen entweder einen Gutschein, oder die tatsächlichen Kosten bspw. in ein Museum werden übernommen. Bei mehrtägigen Klassenfahrten können ebenfalls die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Frühzeitige Information ist wichtig, die Schule muss schriftlich über anfallende Kosten informieren.
  • Schulbedarf:
    Das Jobcenter bewilligt derzeit jedes Jahr 150 EUR pro schulpflichtigem Kind (100 EUR zu Beginn des Schuljahres und 50 EUR zum Schulhalbjahr).
    Das Geld ist für Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Bastelmaterial, Lernsoftware, Taschenrechner etc.
  • Übernahme der Kosten zur Schülerbeförderung,
    wenn Schüler oder Schülerinnen auf Bus oder Zug angewiesen sind und niemand anderes die Kosten übernimmt und diese nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark