Zwillinge, Drillinge und mehr

Die Mitteilung, dass Sie Zwillinge oder gar Drillinge erwarten, wird sicher nicht nur mit Freude, sondern auch mit Besorgnis aufgenommen.

  • Bin ich der Mehrbelastung gewachsen? Was kommt alles auf mich zu?

Wissenswertes speziell für „Mehrlingseltern“

  • Der Arzt oder die Ärztin kann Ihnen in der ersten Zeit nach der Geburt eine Haushaltshilfe verschreiben, wenn Sie als Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihre Kinder und den Haushalt alleine zu versorgen.
  • Kindergeld sowie die Kindererziehungszeiten für die Rente gibt es natürlich für jedes Kind, d. h. doppelt für Zwillinge, dreifach für Drillinge...
  • Elterngeld bekommen Sie nur für das erste Kind als Ersatzleistung Ihres bisherigen Erwerbseinkommens (65 %-Regelung). Für die weiteren Kinder gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 EUR pro Kind.
  • Wenn Ihre Kinder mindestens 6 Wochen zu früh geboren werden: 
    Eltern von frühgeborenen Kindern erhalten länger Anspruch auf Elterngeld: Kommt Ihr Kind 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin auf die Welt, bekommen Sie 1 Monat länger Basis-Elterngeld.
    Wird das Baby 8 Wochen zu früh geboren, verlängert sich der normale Elterngeldanspruch um 2 Monate, für 12 Wochen zu früh geborene Kinder gibt es 3 Monate Elterngeld mehr und für 16 Wochen zu früh geborene Kinder gibt es 4 Monate länger Elterngeld.
    Achtung: Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt werden mit dem Elterngeld verrechnet. Und Sie erhalten bei Frühgeburten statt 8 Wochen 12 Wochen Schutzfrist nach der Geburt. Bei frühgeborenen Kindern wird zusätzlich die Mutterschutz vor der Geburt, die Sie wegen der Frühgeburt nicht in Anspruch nehmen konnten, nach der Geburt angehängt. Das Einkommen aus dieser verlängerten Mutterschutzfrist wird mit dem Elterngeld verrechnet. Das bedeutet, dass bei einem Baby, das 8 Wochen zu früh auf die Welt kommt, 20 Wochen (ca. 5 Monate) Schutzfrist mit Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss vom Elterngeld abgezogen werden. Dafür erhalten Sie dann 2 Monate länger Elterngeld. 
  • Die maximal drei Jahre Elternzeit für Ihre Kinder können Sie aufteilen: Sie können die beiden „übertragbaren“ Jahre Elternzeit für jedes Kind getrennt nehmen und dadurch vier, fünf oder sechs Jahre Elternzeit erhalten, wenn der Arbeitgeber nicht widerspricht.
  • In Baden-Württemberg können Eltern von Drillingen, Vierlingen etc. einen einmaligen Zuschuss von 1.700 Euro pro Kind erhalten. Infos und Anträge zum „Mehrlingsprogramm“ gibt es bei der L-Bank.
  • Der Austausch mit anderen Mehrlingseltern tut gut, außerdem gibt es dort noch mehr Informationen zum Thema. Zwei-dabei, Club für Mehrlingseltern im Großraum Stuttgart (Familientreffen, Kleiderbazare etc.), und der ABC-Club e. V., internationale Drillings- und Mehrlingsinitiative (Familientreffs) bieten ein Forum für Eltern.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark